Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Bauvorhaben dürfen den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht widersprechen. Bebauungspläne werden als Satzungen vom Stadtrat beschlossen. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. (Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und zum Thema Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Auskünfte zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und zur Zulässigkeit von Vorhaben (Bauberatung) sowie Auskünfte für den Stadtteil Königswinter (Altstadt) erhalten Sie unter folgender Nummer, Tel. 02244 889-4500, E-Mail funktionspostfach@koenigswinter.de.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Königswinter