Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Aufbauend auf den mehr allgemeinen und flächenhaften Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan als Satzung die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für ein genau begrenztes Teilgebiet der Gemeinde. So wird im Bebauungsplan u.a. folgendes rechtsverbindlich festgesetzt:

    • Die Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
    • Das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl)
    • Die überbaubare Grundstücksfläche
    • Andere Nutzungen von Flächen (z.B. Verkehrsfläche, Grünfläche) usw.

    Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt bzw. geändert. Die Aufstellung und Änderung erfolgt nach dem dort genau festgelegten Verfahren. Darin sind u.a. auch die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Versorgungsträger sowie vieler anderer, möglicherweise betroffener öffentlicher Einrichtungen geregelt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30dc52dea24afd57715b0cb4b9667b46

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-0

    Fax: 02432 4900-119

    E-Mail: fachbereich.6@wassenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Bei Anfragen: Lage des Grundstückes

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de