Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Aufbauend auf den mehr allgemeinen und flächenhaften Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan als Satzung die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für ein genau begrenztes Teilgebiet der Gemeinde. So wird im Bebauungsplan u.a. folgendes rechtsverbindlich festgesetzt:
- Die Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
- Das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl)
- Die überbaubare Grundstücksfläche
- Andere Nutzungen von Flächen (z.B. Verkehrsfläche, Grünfläche) usw.
Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt bzw. geändert. Die Aufstellung und Änderung erfolgt nach dem dort genau festgelegten Verfahren. Darin sind u.a. auch die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Versorgungsträger sowie vieler anderer, möglicherweise betroffener öffentlicher Einrichtungen geregelt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
Bei Anfragen: Lage des Grundstückes
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021