Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Nach § 26 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung berechtigen Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Vor dem Führen eines Privatfahrzeuges muss die Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden: Zivilführerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- ggf. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
- ggf. weitere Nachweise, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum des Dienstführerscheins der C- und/oder D-Klassen länger als 5 Jahre zurück liegt: siehe Verlängerung C- und D-Klassen
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 43,90 € und 86,50 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen