Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Von der Dienstfahrerlaubnis darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht werden.
Aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis kann auch eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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