Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB

    Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.
    Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:

    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte


    Ein Visum wird für die Einreise nach Deutschland benötigt.
    Es wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_780fd479a5913f366718f80385497110

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Integrationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Opfer einer Straftat nach den §§ 232, 233 oder 233a StGB
    • nur vorübergehender Aufenthalt
    • vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet ist für ein Strafverfahren wegen dieser Straftat von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet worden
    • Abbruch jeglicher Verbindung zu Personen, die beschuldigt werden, die Straftat begangen zu haben
    • Erklärung der Bereitschaft, in dem Strafverfahren wegen der Straftat als Zeuge auszusagen
    • Keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Keine Abschiebungsanordnung
    • Kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 oder 4 AufenthG

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen. Die Ausländerbehörde oder die Strafverfolgungsbehörde unterrichtet Sie über die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung)

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Während Ihres Termins  werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für ein Jahr erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch über ein Jahr hinaus erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

    Kosten

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro Bei Minderjährigen: 50 Euro Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich. Sie können auch vollziehbar ausreisepflichtig sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de