Kampfmittelbelastung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Der Antrag kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden. Er ist zu stellen, wenn ein Bodeneingriff erfolgen soll. Dabei ist zwischen dem
- unerheblichen (bis 80 cm Tiefe) und dem
- nicht unerheblichen (tiefer als 80 cm Tiefe)
Bodeneingriff zu unterscheiden.
Beim nicht unerheblichen Bodeneingriff ist immer ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen.
Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung bereits vor bzw. während der Baugenehmigungsphase.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem zum Download bereitgestellten Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 08.05.2006.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ergänzende Unterlagen oder Nachweise müssen nicht eingereicht werden.
Folgende Informationen müssen aus dem Antrag jedoch ersichtlich sein:
- Antragsteller mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
- Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere zum Ausmaß der Erdarbeiten
- Plan mit eindeutiger Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes; hierzu sind entsprechende Shapedateien im Raumbezugssystem ETRS 1989 UTM Zone 32N (EPSG-Code: 25832) einzureichen
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Luftbildauswertung wird kostenfrei durchgeführt.
Sollte sich ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, können Kosten durch weitere Untersuchungsmaßnahmen für den Bauantragstellenden entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
In den folgenden Fällen kann auf die Vorlage der Anträge an den Kampfmittelbeseitigungsdienst verzichtet werden:
- Umnutzungen (Änderung des Nutzungszwecks ohne Veränderung des umbauten Raumes und ohne Bodeneingriffe) entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde,
- Abbrüche (Abbruch von Gebäuden und unterirdischen Anlagen, bei denen es zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt) entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde,
- Fahrbahndeckenerneuerungen entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde,
- in Bereichen, in denen ausschließlich der Luftkrieg stattfand, kann beim Bau ebenerdiger Nebenanlagen (Bodeneingriff allenfalls bis 0,8 m Tiefe bei Fundamenten, wenn hierbei das "Merkblatt für Baugrundeingriffe auf Flächen mit Kampfmittelverdacht ohne konkrete Gefahr" angewendet wird) auf die Beteiligung verzichtet werden.
- In Kampfgebieten oder in Fällen, in denen die Kommune diese Bereiche nicht eindeutig zuordnen kann, ist die Beteiligung des KBD notwendig.
- Veräußerungen,
- Leitungen des ehemals offenen Verbaus (angelegt nach 1945 ohne Veränderung des Verlaufs oder der Verbreiterung oder Vertiefung).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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