Kampfmittelbelastung

    Kampfmittelbelastung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
     
    Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a21434b5aeb1fac44a07c7dd5f3eecc5

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

    • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
    • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
    • ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

    Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):

    • Maßstab in der Regel 1:1000
    • Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
    • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
    • eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
    • Erdeingriffe in vorhandenen Trassen/ Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
    • Erdeingriffe in neuen Trassen/ Baugruben sind rot zu kennzeichnen
    • Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Die Antragstellung ist kostenfrei.
    Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.

    Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nachbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.

    Die Kosten sind aber immer abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de