Kampfmittelbelastung

    Kampfmittelbelastung

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
     
    Bei Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_295e796ce2621c4e5ed3347acdadfeb2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.2.10 Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-777

    Fax: 05231 977-523

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

    • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
    • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
    • ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

     

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Voraussetzungen

    Hinweise für Detmold

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Die Antragstellung ist kostenfrei.

    Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.

    Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nachbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.

    Die Kosten sind aber immer abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de