Kampfmittelbelastung
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Die Beseitigung von Kampfmitteln dient in Form einer Gefahrenabwehr zwei Aspekten:
- Abwehr einer Gefahr für Gesundheit oder Leben.
- Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.
Zuständig für Blomberg ist rund um die Überprüfung einer Kampfmittelbelastung die Bezirksregierung Arnsberg, die unter anderem eine Außenstelle in Detmold unterhält. Die Bezirksregierung verfügt über die notwendige Technik und speziell ausgebildetes Personal, um die Kommunen beim Schutz der Bevölkerung vor Kampfmitteln beziehungsweise den Gefahren, die davon ausgehen, zu unterstützen. Zuständig für den grundsätzlichen Schutz sind immer die örtlichen Ordnungsbehörden.
Die Beseitigung von Kampfmitteln lässt sich in vier Bereiche gliedern. Das sind:
- Kriegsluftbildauswertung
- Kampfmitteldetektion/Kampfmittelortung
- Kampfmittelräumung
- Kampfmittelvernichtung
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Ansprechpartner
Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-227
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):
- Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
- Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
- ggfls. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers
Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):
- Maßstab in der Regel 1:1000
- Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
- eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
- eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
- Erdeingriffe in vorhandenen Trassen / Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
- Erdeingriffe in neuen Trassen / Baugruben sind rot zu kennzeichnen
- Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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