Kampfmittelbelastung

    Kampfmittelbelastung

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Die Beseitigung von Kampfmitteln dient in Form einer Gefahrenabwehr zwei Aspekten:

    1. Abwehr einer Gefahr für Gesundheit oder Leben.
    2. Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.

    Zuständig für Blomberg ist rund um die Überprüfung einer Kampfmittelbelastung die Bezirksregierung Arnsberg, die unter anderem eine Außenstelle in Detmold unterhält. Die Bezirksregierung verfügt über die notwendige Technik und speziell ausgebildetes Personal, um die Kommunen beim Schutz der Bevölkerung vor Kampfmitteln beziehungsweise den Gefahren, die davon ausgehen, zu unterstützen. Zuständig für den grundsätzlichen Schutz sind immer die örtlichen Ordnungsbehörden.

    Die Beseitigung von Kampfmitteln lässt sich in vier Bereiche gliedern. Das sind:

    • Kriegsluftbildauswertung
    • Kampfmitteldetektion/Kampfmittelortung
    • Kampfmittelräumung
    • Kampfmittelvernichtung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

    • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
    • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
    • ggfls. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

    Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):

    • Maßstab in der Regel 1:1000
    • Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
    • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
    • eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
    • Erdeingriffe in vorhandenen Trassen / Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
    • Erdeingriffe in neuen Trassen / Baugruben sind rot zu kennzeichnen
    • Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de