Erlaubnis zur Kindertagespflege
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Um die Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB-VIII) durch die Stadt Bad Oeynhausen voraus. Hierzu müssen entsprechende Qualifizierungen und die räumlichen Möglichkeiten nachgewiesen werden.
Die Fachberaterinnen des Bereiches Jugend informieren Sie gerne über die Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis.
Wenn Sie einen Antrag auf Erstattung von Qualifizierungskosten stellen möchten, setzen Sie sich bitte per Mail (m.windmoeller@badoeynhausen.de oder m.kroemker@badoeynhausen.de) mit uns in Verbindung.
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Jugend
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Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1906
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen