Erlaubnis zur KindertagespflegeOnline erledigen

    Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Im familiären Rahmen kann auf den individuellen Entwicklungsstand sowie die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besonders gut eingegangen werden. Gemeinsam mit einer altersgerechten Förderung werden so optimale Entwicklungsbedingungen geschaffen.

    Eine Kindertagespflegeperson kann für einen Teil des Tages oder ganztags bis zu 5 Kinder zeitgleich betreuen. Dies findet im eigenen Haushalt, im Einzelfall aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen statt.

    In Großtagespflegestellen betreuen 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen max. 9 Kinder. Dies erfolgt überwiegend in extra für die Betreuung eingerichteten Räumlichkeiten.

    Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als drei Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_519cc0be0432441cea8b0ab38d0bbef3

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder - Abteilung 510

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    • ein Ausweisdokument,
    • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (aktuell),
    • ein Impfausweis/Nachweis über die Immunität gegen Masern,
    • ein Bundeszentralregisterauszug (Belegart OE) bzw. erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZAG (nicht älter als drei Monate),
    • ein aktueller Kurzlebenslauf,
    • ein Nachweis über Bildungsmaßnahmen,
    • ein Nachweis "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern" (aktuell),
    • ein Nachweis über die absolvierte Hygieneschulung,
    • ggf. ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache auf dem Niveau B2,
    • ggf. ein Ausbildungsnachweis zum/zur Erzieher*in oder vergleichbare Qualifikation,
    • ggf. der Mietvertrag,
    • die pädagogische Konzeption, Inhalte sollten sein:
      • Rahmenbedingungen,
      • Vorstellung der Kindertagespflegeperson,
      • Familienstrukturen,
      • Betreuungsräume (Lage, Räume, Ausstattung),
      • Pädagogische Arbeit (Mein Bild vom Kind, Erziehungsstil, Ziele der pädagogischen Arbeit, Bildung und Förderung, Dokumentation und Begleitung der Entwicklung, Gesundheitserziehung),
      • Ziele und Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Eingewöhnung, Reinlichkeitserziehung, Urlaub, Vertretungsregelungen),
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen,
      • Ernährung,
      • exemplarischer Tagesablauf,
      • Fazit,
      • Literaturverzeichnis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de