Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk erstmalig anzeigen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld - Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh