Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk erstmalig anzeigen
Hinweise für Gelsenkirchen
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gelsenkirchen
§ 9 Abs. 1 EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR-HwV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 31.07.2023
Stichwörter
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