Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk BestätigungOnline erledigen
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk erstmalig anzeigen
Wenn Sie als Handwerkerin oder Handwerker aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz vorübergehend zulassungspflichtige Handwerksleistungen in Deutschland erbringen wollen, ohne hier eine Niederlassung zu haben, müssen Sie dies anzeigen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 31.07.2023