Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater Ihres Kindes nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist.
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können Sie gemeinsam oder getrennt abgeben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-0
Fax: 0571 807-30000
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
- wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beurkundung ist kostenfrei möglich
- beim Standesamt Petershagen
- beim Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke
- beim Amtsgericht
- Bad Oeynhausen ( http://www.ag-badoeynhausen.nrw.de/)
- Lübbecke ( http://www.ag-luebbecke.nrw.de/)
- Minden ( http://www.ag-minden.nrw.de/)
- Rahden ( http://www.ag-rahden.nrw.de/)
Bei einem Notar kann die Beurkundung gegen eine Gebühr erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Möchten Sie über die Vaterschaftsanerkennung hinaus auch gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben? Die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind steht - unabhängig von einer Vaterschaftsanerkennung - zunächst allein der Kindesmutter zu.
Um die elterliche Sorge gemeinsam mit dem Vater ausüben zu können, ist ebenfalls die Anerkennung in Form einer Urkunde notwendig. Auch diese Beurkundung kann bereits vor der Geburt erfolgen, ist aber ausschließlich kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar möglich. Setzen Sie sich daher bitte mit dem Kreisjugendamt oder einem Notar in Verbindung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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