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    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater Ihres Kindes nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist.

    Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.

    Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.

    Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

    Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

    Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können Sie gemeinsam oder getrennt abgeben.

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-198

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Minden-Lübbecke - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
    • wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Beurkundung ist kostenfrei möglich

    Bei einem Notar kann die Beurkundung gegen eine Gebühr erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Möchten Sie über die Vaterschaftsanerkennung hinaus auch gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben? Die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind steht - unabhängig von einer Vaterschaftsanerkennung - zunächst allein der Kindesmutter zu.

    Um die elterliche Sorge gemeinsam mit dem Vater ausüben zu können, ist ebenfalls die Anerkennung in Form einer Urkunde notwendig. Auch diese Beurkundung kann bereits vor der Geburt erfolgen, ist aber ausschließlich kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar möglich. Setzen Sie sich daher bitte mit dem Kreisjugendamt oder einem Notar in Verbindung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de