Erklärung zur MutterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.

    Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.

    Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

    Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der  Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_644fb61d0b0559d6ccf90b58bb20e28e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Personalausweis und Geburtsurkunde des Vaters
    • Personalausweis der Mutter
    • wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes

    Die Vorlage weiterer Unterlagen kann je nach Fallgestaltung erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:

    • beim Standesamt (siehe oben)
    • beim Jugendamt

    Für Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Pr. Oldendorf, Rahden und Stemwede beim Kreisjugendamt

    Jugendamt

    Kreis Minden-Lübbecke

    Portastraße 13
    32423 Minden

    +49 571 807-0
    +49 571 807-30000
    jugendamt@minden-luebbecke.de

     

    Für Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Minden beim Jugendamt der jeweiligen Stadt.

    sowie kostenpflichtig:

    • beim Notar

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de