Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis und Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweis der Mutter
- wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann je nach Fallgestaltung erforderlich sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Standesamt (siehe oben)
- beim Jugendamt
Für Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Pr. Oldendorf, Rahden und Stemwede beim Kreisjugendamt
Jugendamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
+49 571 807-0
+49 571 807-30000
jugendamt@minden-luebbecke.de
Für Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Minden beim Jugendamt der jeweiligen Stadt.
- beim Amtsgericht
Bad Oeynhausen ( http://www.ag-badoeynhausen.nrw.de/)
Lübbecke ( http://www.ag-luebbecke.nrw.de/)
Minden ( http://www.ag-minden.nrw.de/)
Rahden ( http://www.ag-rahden.nrw.de/)
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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