Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Vaterschaftsanerkennung
Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt per E-Mail d.lange@horn-badmeinberg.de unter oder telefonisch unter 05234/201 306 und 05234 201 321.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Jugendamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit des/der für Ihren Nachnamen zuständigen Mitarbeiter*in.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
- wenn möglich, die Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
- Nachweis des Familienstandes der Kindesmutter
- voraussichtlicher Entbindungstermin (Mutterpass)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen