Erklärung zur MutterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Die Anerkennungen sind vor Geburt des Kindes, im Rahmen der Geburtsbeurkundung und jederzeit später möglich.

    Vaterschaftsanerkennung
    Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
    Wir empfehlen die gemeinsame Vorsprache.

    Wir benötigen folgende Unterlagen:

    • Geburtsurkunde des Kindes, falls die Geburt bereits beurkundet wurde und das Kind nicht in Lage geboren wurde
    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
    • Geburtsurkunden der Eltern

    Wichtiger Hinweis
    Ausländische Urkunden legen Sie bitte mit Apostille / Legalisation und Übersetzung vor.

    Gemeinsames Sorgerecht
    Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich.

    Mutterschaftsanerkennung
    In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich ihre Mutterschaft förmlich anerkennt. Die Beurkundung der Anerkennung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar möglich.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass hier nur einfache Fälle aufgeführt sind. Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärungen sind beim Standesamt und beim Jugendamt gebührenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0f5cc67301c9d2620147fba269c3efce

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass / ID-Karte)
    • Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Die Anerkennung der Mutterschaft bzw. der Vaterschaft ist gebührenfrei.
    Gegebenfalls fallen Gebühren für die Versicherung an Eides statt sowie eines Dolmetschers an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de