Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Dörentrup
Beschreibung
Hinweise für Dörentrup
Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, einschließlich aller Zustimmungserklärungen, können beim hiesigen Standesamt beurkundet werden.
Die Anerkennungen sind vor Geburt des Kindes, im Rahmen der Geburtsbeurkundung und jederzeit später möglich.
Vaterschaftsanerkennung
Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
Wir empfehlen die gemeinsame Vorsprache.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes, falls die Geburt bereits beurkundet wurde und das Kind nicht in Lage geboren wurde
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
- Geburtsurkunden der Eltern
Wichtiger Hinweis
Ausländische Urkunden legen Sie bitte mit Apostille / Legalisation und Übersetzung vor.
Gemeinsames Sorgerecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich.
Mutterschaftsanerkennung
In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich ihre Mutterschaft förmlich anerkennt. Die Beurkundung der Anerkennung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier nur einfache Fälle aufgeführt sind. Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärungen sind beim Standesamt und beim Jugendamt gebührenfrei.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich II - Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05265 739-0
Fax: 05265 739-196
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dörentrup
- Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
- Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
Hinweise für Dörentrup
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dörentrup
Kosten
Hinweise für Dörentrup
Die Anerkennung der Mutterschaft bzw. der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Gegebenfalls fallen Gebühren für die Versicherung an Eides statt sowie eines Dolmetschers an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen