Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Bei der Urkundenstelle des Jugendamtes können verschiedene Beurkundungen aufgenommen werden, die in § 59 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) genannt sind. Hierzu gehören insbesondere Erklärungen, für die der Gesetzgeber die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben hat. Im Jugendamt können folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
- Anerkennung der Vaterschaft eines außerehelich geborenen Kindes, auch vor der Geburt
- Erklärung der Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
- Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für alle Kinder und Volljährige bis zum 21. Geburtstag
- Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für die Mutter bzw. des Vaters eines außerehelich geborenen Kindes (§ 1615 l BGB)
- Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge bei außerehelich geborenen Kindern, auch vor der Geburt
- Mutterschaftsanerkennungen in Sinne des §29 b des Personenstandsgesetzes (ggf. erforderlich bei Eltern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben
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Für die Aufnahme der Urkunde ist es erforderlich, einen Termin bei der zuständigen Urkundsperson zu vereinbaren.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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