Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Barntrup
Beschreibung
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Vaterschaftsanerkennung
Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Jugendamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
- wenn möglich, die Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
- Nachweis des Familienstandes der Kindesmutter
- voraussichtlicher Entbindungstermin (Mutterpass)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Anerkennung der Mutterschaft bzw. der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Gegebenfalls fallen Gebühren für die Versicherung an Eides statt sowie eines Dolmetschers an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen