Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft können sowohl beim Standesamt der Gemeinde Eitorf als auch beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises anerkannt werden.

    Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes/der Kinder anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.

    Unterlagen:

    Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
    • Geburtsurkunden beider Elternteile,
    • Nachweis des Familienstandes der Mutter (z.B. erweiterte Meldebescheinigung).

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de