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Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Länder (z. B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Eschweiler
Die Mutterschaftsanerkennung und die beglaubigte Abschrift sind gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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