Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher anderer Länder (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.

    Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    • Aktuelles Ausweisdokument,
    • Geburtsurkunde des Mutter,
    • eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b189d0a045060aec1aa0da58238ef101

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-177

    E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de