Bauakteneinsicht
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Eintragung von Eigentumsverhältnissen an einem Grundstück oder Belastungen und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Sie sind Eigentümer eines bebauten Grundstückes in Tönisvorst, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal und möchten die beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung vorhandenen Bauakten zu Ihrem Grundstück einsehen? Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach vorhergehender Terminabsprache.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage der Eintragungsunterlagen als öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden
Formulare
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Voraussetzungen
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- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Vollmacht des Eigentümers
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Den Antrag auf Eintragung in das Grundbuch müssen Sie beim Grundbuchamt beantragen. Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung vor, nimmt das Grundbuchamt die Eintragung vor.
Ist die Eintragung erfolgt, benachrichtigt das Grundbuchamt den antragseinreichenden Notar, den Antragsteller, den eingetragenen Eigentümer sowie alle aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt oder deren Recht durch sie betroffen wird.
Informieren Sie sich dazu bei einem Notar oder einer Notarin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
abhängig von der Arbeitsbelastung des zuständigen Grundbuchamtes
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für die Bereitstellung der Akte zur Einsichtnahme sowie die Fertigung von Kopien und Scans werden Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter Downloads - Bauakteneinsicht -
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 14.11.2020
Stichwörter
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