Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese "Sonder-" Nutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.

    Für Kommunalstraßen kann eine Sondernutzungserlaubnis beim Straßenbaulastträger beantragt werden. Falls Verkehrsregelungen notwendig sind (z.B. Straßensperrungen bei Veranstaltungen, Einrichten von Haltverboten), ist eine Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe durchzuführen. 

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62-0

    Fax: 05231 63011-1010

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos unter Angabe des Ortes, evtl. Lageskizze mit Maßangaben, Verantwortlicher (Name, Wohnort, Erreichbarkeit), des Zeitraums und der Grund und Art der Sondernutzung beantragt werden.

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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