Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.
Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.
Antragstellung
- Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen.
- In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein "Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung" beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen.
- Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular:
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung
- Verkehrszeichenplan und ggf. Signalzeitenplan
- Nachweis über RSA-Schulung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es fallen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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