Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6144b15e3e37aefc2180e5d01c131635

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-16619

    Fax: 02271 83-26610

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Antrag erhältlich unter "Formulare" 
    • Pläne
    • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de