Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
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Ansprechpartner
Amt für Straßenbau und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-16619
Fax: 02271 83-26610
erforderliche Unterlagen
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- Antrag erhältlich unter "Formulare"
- Pläne
- Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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