Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
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Voraussetzungen
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Über unser Portal können Sie ausschließlich Ausnahmegenehmigungen für die Gemeinde Rommerskirchen stellen.
Ausnahmegenehmigungen für die kreisangehörigen Städte Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Jüchen und Meerbusch sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen