Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen u.a. das Abstellen und Lagern von Gegenständen aller Art länger als 48 Stunden, Tische und Sitzgelegenheiten für Gewerbetreibende, Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen aller Art, das Verteilen von Werbematerial, Infostände oder sonstige Werbeanlagen.

    Die Beantragung einer solchen Sondernutzungserlaubnis können Sie direkt hier über ein Webformular durchführen.

    Unterlagen

    Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

    Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?

    • Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin
    • Art der Sondernutzung
    • Ausmaß der Sondernutzung
    • Ort der Sondernutzung
    • ggf. Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite
    Gebühren

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Dauer und Örtlichkeit der Sondernutzung. Es werden Nutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben, die sich nach der Satzung der Stadt Goch über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 07. Juli 1982 in der jeweils gültigen Fassung richten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_31334f96cc3fa16d14c444a0ef2aa4e3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sondernutzungserlaubnis - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • 3 Wochen (Anträge sind bitte möglichst drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Sondernutzung zu stellen.)

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Es können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de