Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer LebenspartnerschaftOnline erledigen

    Reisepass

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)

    Was kann ich mit Speed-Capture machen?

    • Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.
    • Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.
    • Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.
    • Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.

    Wo kann ich Speed-Capture nutzen?

    • Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt (DLZ) möglich.
    • Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.

    Was kostet mich das?

    • Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!

    Wer kann Speed-Capture benutzen?

    • Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.

    Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" ( www.ausweis-automat.de) im Auftrag und nach Weisung der Stadt Dortmund, bevor diese Zugriff auf die Daten zur weiteren Bearbeitung erhält.

    Allgemeine Informationen

    • Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.
    • Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union grundsätzlich auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Serviceseite zum Personalausweis) zugelassen.
    • Ob mit einem Passersatzpapier auch die Einreise in andere Staaten oder Drittstaaten gestattet wird, ist vor Reiseantritt von Ihnen zu prüfen.
    • Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber können sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates bzw. des Reiseveranstalters erkundigen oder diese auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen.
    • Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Bearbeitungsdauer: Ungefähr sechs bis acht Wochen
    • Wird der Pass früher benötigt, ein Express-Reisepass (Aufschlag: 32,00 Euro) beantragt werden. Bearbeitungsdauer: Ungefähr vier Tage
    • In eiligen Ausnahmefällen kann mit entsprechendem Nachweis grundsätzlich auch sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Antragstellung

    • Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.
    • Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.
    • Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles, biometrisches Lichtbild (außer bei Nutzung des "Speed Capture"-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.
    • Menschen mit Behinderungen, Kranke bzw. Menschen die aus körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Rufnummer: 0231 50-13 33 2).

    Minderjährige

    • Minderjährige*r muss grundsätzlich immer persönlich erscheinen.
    • Aushändigung des Dokuments erfolgt später nur an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

    Gemeinsames Sorgerecht

    Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen. Falls nicht persönlich anwesend, werden diese Unterlagen benötigt: Von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag und Ausweiskopie(n) der nicht anwesenden Person(en).

    Wenn beide Elternteile verhindert sind, muss der Antrag durch einen Erklärungsboten (z. B. Großeltern oder sonstige Verwandte) überbracht werden. In diesem Fall muss der Erklärungsbote durch die Eltern bevollmächtigt werden.

    Unverheiratete oder geschiedene Eltern

    Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Es ist der Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.

    Abholung

    • Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).
    • Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).
    • Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin (siehe Internetlink unten "weitere Informationen zur Leistung")
    • Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.
    • Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Nur bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

    Bewilligungszeitraum/ Gültigkeitsdauer

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.

    Gültigkeitsdauer

    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs Jahre
    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: Zehn Jahre
    • Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c76adfb2cc9517adb442818f376859a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • bei
      • Heirat: Eheurkunde
      • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
      • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
      • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
      • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
      • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

    Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 4 Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestelllt. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, so kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig)
    • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre gültig)
    • Expresszuschlag: 32,00 €
    • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (max. 1 Jahr gültig)

    Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:
    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Fingerabdrücke:
    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Alter Reisepass:
    Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

    Verlobung:
    Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de