Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:
- Heirat und Scheidung
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung
Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Salzkotten
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Personalausweis, alter Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
- bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)
Formulare
Hinweise für Salzkotten
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Salzkotten
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Wenn Sie einen Reisepass früher benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen (4 Werktage Bearbeitungszeit).
In Notfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (siehe vorläufiger Reisepass).
Kosten
Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Salzkotten
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
- Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Salzkotten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024