Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Antragsberechtigt sind alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben.

    Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Eltenteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.

    Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerservice beantragen, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Format 45 x 35 mm)
      mit einem hellen Hintergrund. - nicht älter als 2 Jahre!
      Hierbei muss die Gesichtshöhe 32 bis 36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz betragen. Die Kopfhaltung darf nicht geneigt, gedreht oder gekippt sein, sie muss gerade sein 
    • Ihren alten Reisepass - hilfsweise der Personalausweis, falls der alte Reisepass nicht aufzufinden ist
    • Bei einer Erstausstellung bringen Sie bitte auch den Kinderausweis (falls vorhanden) mit
    • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch (bei erstmaliger Beantragung)
    • Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuaustellung wegen Heirat
    • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer:in) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt.Sie können den Reisepass dann im Bürgerservice abholen.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Geltungsdauer:

    • Für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • Für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    • Die Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Fachteam Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt vier bis fünf Wochen. Sie erhalten umgehend eine Nachricht vom Fachteam Bürgerservice, sobald Ihr Pass dort zur Abholung bereit liegt. Der Pass kann vom Antragsteller oder einem Dritten abgeholt werden. Falls Sie einen Dritten mit der Abholung beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
    • Reisepass mit Expressbestellung: 4 Werktage, bei Antragstellung bis 11 Uhr.
    • Vorläufiger Reisepass: keine. Er wird sofort ausgehändigt.

    Kosten

    Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    • Planen Sie eine Urlaubsreise mit Kindern? Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den erforderlichen Dokumenten
    • Bei einer Namensänderung (z.B. durch eine Eheschließung) müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. In diesem Fall bringen Sie bitte die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift mit.
    • In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich
    • Der alte Reisepass oder der vorläufige Reisepass wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen
    • Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden
    • Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expressreisepasses (max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de