Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer LebenspartnerschaftOnline erledigen

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Hinweise für Spenge

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    • Der Reisepass muss in der Regel in der Kommune beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
    • Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
    Hinweise
    • Ab 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Es muss ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
    • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_143c93dc6a1796db83aa83c0a2396e68

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
    • gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads),
    • Personenstandsurkunde 
      • Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
      • Heiratsurkunde und ggf. Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
    • bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein und
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro).
    Anforderungen an das Lichtbild
    • schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter Downloads).
    Wichtig bei Kinderreisepässen
    • Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich!
    • Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
    • Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    ungefähr zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühren werden erhoben
    • für einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro.
    • für einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro.
    • für einen Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 Euro.
    • für einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro.
    • für einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Expresspass und vorläufiger Reisepass

    Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Folgende Reisepässe können beantragt werden

    Reisepass

    • Der Reisepass wird nach Beantragung innerhalb von 4-6 Wochen an Ihre Meldebehörde zugestellt.
    • Der  Reisepass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. 
    • Für besonders Reiselustige kann ein dickerer Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Expresspass

    • Der Expresspass kann ausgestellt werden, wenn Sie spontan verreisen müssen. Er ist in der Regel 5 Tage nach Beantragung in Ihrer Meldebehörde abholbereit.
    • Der Expresspass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. 

    Kinderreisepass

    • Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zu 12 Jahren ausgestellt.
    • Der Kinderreisepass ist 12 Monate gültig und kann in Ihrer Meldebehörde verlängert werden.

    Vorläufiger Reisepass:

    • Der vorläufige Reisepass wird in Ausnahmefällen direkt ausgestellt.
    • Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
    • Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

    Hinweis
    • Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Reisepasses. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen
      (siehe Weiterführenden Links).

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de