Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.
Reisepass
Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Wichtige Änderung ab dem 01.01.2024:
Kinderreisepass
Ab dem 01. Januar 2024 werden durch eine Änderung des Ausweis- u. Passrechts die Kinderreisepässe abgeschafft. Der Kinderreisepass wird durch den Reisepass und Personalausweis abgelöst. Für Auslandsreisen außerhalb der EU wird zukünftig ein Reisepass benötigt dieser kostet 37,50 Euro und hat eine Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen. Reisen innerhalb der EU können mit einem Personalausweis angetreten werden. Hier beträgt die Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen und kostet 22,80 Euro. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahre bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Passinhaber auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist.
Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Die Informtionen darüber finden Sie beim Auswärtiges Amt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Vorzulegen sind
- das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (Reisepass): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Formulare
Hinweise für Bünde
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
Passgesetz
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bünde
6 bis 8 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
Insbesondere vor/ in Schulferien kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Kosten
Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Alter Reisepass:
Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Verlobung:
Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bünde
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Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht - nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen.
Verlust des Reisepasses
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Bünde