Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Hinweise für Emsdetten
Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, frontal aufgenommen und biometrietauglich
- der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes oder wenn es gestohlen ist bzw. verloren wurde, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
Formulare
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Voraussetzungen
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Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
- Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
- Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen.
Fristen
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Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich
Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).
Bearbeitungsdauer
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ungefähr zwei bis sechs Wochen
Kosten
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- Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 37,50 Euro
- Reisepass für Personen über 24 Jahre: 70 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen bis 24 Jahre: 59,50 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 82 Euro
- Express-Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 69,50 Euro
- Express-Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 92 Euro
- Express-Reisepass mit 48 Seiten für Personen bis 24 Jahre: 91,50 Euro
- Express-Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 114 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Expresspass und vorläufiger Reisepass
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).
Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024
Stichwörter
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