Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Hinweise für Olfen
Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Olfen
Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!
Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit.
Bei Jugendlichen unter 18. Jahren wird eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigt.
Falls Sie Ihr Passfoto selbst digital aufnehmen und bearbeiten möchten, können Sie die Freeware Passbildgenerator verwenden, um normkonforme Passbilder zu erstellen.
Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen.
Gültigkeit
- Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums des Inneren und für Heimat:
Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-131
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-9301
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Olfen
Ein persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) ist erforderlich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass bzw. Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Eine/n Erziehungsberechtigte/n bei unter 18-Jährigen (bitte beachten Sie hierbei die notwendige Einverständniserklärung)
- zusätzlich kann eine Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Eheschließungsurkunde bei Verheirateten/Geschiedenen sowie ggf. Namensänderungserklärung verlangt werden
Formulare
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Voraussetzungen
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Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
- Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
- Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen.
Fristen
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Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich
Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).
Bearbeitungsdauer
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ungefähr zwei bis sechs Wochen
Kosten
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Die Kosten für einen Reisepass sind unterschiedlich:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- danach: 70 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro
- 48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Expresspass und vorläufiger Reisepass
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).
Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024
Stichwörter
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