Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Ausstellung eines Reisepasses (ein sogenannter ePass)

    • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
    • Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte und kann auch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen.
    • Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
    • Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin beträgt zur Zeit ca. 4-6 Wochen.
    • Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Hier beträgt die Gültigkeit 1 Jahr. Der vorläufige Reisepass wird nur noch im absoluten Notfall ausgestellt (Reise am selben Tag oder bis zu zwei Tage später). Dies muss durch entsprechende Buchungsunterlagen belegt werden.
    • Ansonsten muss ein Express-Reisepass ausgestellt werden ("Normaler" Reisepass der gegen einen Aufpreis in Höhe von 32,00 Euro in ca. 3 Werktagen von der Bundesdruckerei fertig gestellt wird).
    • Der Reisepass wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Pass. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.
    • Sie müssen Ihren alten Reisepass vorlegen, wenn Ihnen der neue aushändigt wird. Auf Wunsch wird Ihnen der durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Pass zurückgegeben.

      Hier erfahren Sie ob Ihr Reisepass bereits abholbereit ist: Serviceportal


    Wenn Sie wissen möchten, für welche Länder Sie einen Reisepass benötigen, finden Sie aktuelle Informationen unter der Homepage des Auswärtigen Amtes. Die Bundesdruckerei bietet umfassenden Informationen zu allen Fragen rund um die Personaldokumente Reisepass und Personalausweis (s.weiterführende Links).

    Besonderheiten
    Sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben, müssen Sie eine Verlustanzeige aufgeben (s. Formulare & Informationen). Bei Diebstahl ist eine Bescheinigung der Polizei erforderlich. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a1e1c54387249cfc27d522677f15db98

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    •     der jetzige Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
    •     bei Kindern unter 18 Jahren:
          - die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
          - Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
    •  ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) - nicht älter als 12 Monate. Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    ungefähr zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
     

    • Reisepass über 24 Jahren 60,00 Euro (Express-Reisepass 92,00 Euro)
    • Reisepass unter 24 Jahren 37,50 Euro (Express-Reisepass 69,50 Euro)
    • vorläufiger Reisepass 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Expresspass und vorläufiger Reisepass

    Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de