Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden: Terminvereinbarung
Reisen ins Ausland:
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu oder über das Auswärtige Amt zu erkundigen.
Ausweis für minderjährige unter 16 Jahren, die der Ausweispflicht nicht Unterliegen
Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Für Kinderreisedokumente gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ausstellung eines regulären Reisepasses
- Ausstellung eines Personalausweises
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
- Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
- Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
- Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.
Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Express-Reisepasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird.
- Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
- Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden.
- Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.
Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt,
- wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z. B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel).
- Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden.
- Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen.
Gültigkeiten:
- Reisepass:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
- Zweitpass: 6 Jahre
Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Reisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden:
- Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
- Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Sie können den Verlust auch online melden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
- Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Reisepasses bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Beantragung:
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass
- aktuelles Lichtbild; (35 x 45 mm) Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.
zusätzlich bei vorläufigem Reisepass:
- notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers)
bei Verlust:
- Personalausweis oder Führerschein
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Bestätigung der Diebstahls-Anzeige von der Polizei
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Alter Reisepass:
Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Verlobung:
Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024
Stichwörter
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