Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Vor Antritt Ihrer Reise sollten Sie sich über die aktuell bestehenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren.

    Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.

    Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich. 

    Bei Beantragung für Minderjährige bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.

    Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile in den Reisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_86aa125c78d2a8130c18900b374d16f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname), Ggf. Geburtsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Ein 2. Reisepass ist 6 Jahre gültig. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • Ein Monat (ca. 5 bis ca. 8 Wochen)
    • 4 Tagen (Expressantrag ca. 4-5 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Reisepass ab 24 Jahren: 70,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Express ab 24 Jahren: 102,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Express unter 24 Jahren: 69,50€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Reisepass ab 24 Jahren 48 Seiten: 82,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Reisepass unter 24 Jahren 48 Seiten: 59,50€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Reisepass Express ab 24 Jahren 48 Seiten: 114,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Reisepass Express unter 24 Jahren 48 Seiten: 91,50€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bei Beantragung Reisepass unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.

    Falls Sie einen Reisepass beantragen und über kein anderes Dokument verfügen (z.B. Verlust bzw. es ist gar kein Dokument vorhanden), benötigen Sie auch Ihre aktuelle Geburtsurkunde (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).

    Wenn Sie einen 2. Reisepass beantragen möchten (Gültigkeit 6 Jahre), benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. vom Arbeitgeber.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de