Angebote der Jugendsozialarbeit
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Bei dem städtischen Spielmobil handelt es sich um einen PKW-Anhänger, welcher mit zahlreichen Spielgeräten für verschiedene Altersgruppen ausgestattet ist. Das Spielmobil ist somit die ideale Ergänzung für jedes gelungene Fest.
Wer kann das Spielmobil entleihen?
Alle in der Stadt ansässigen Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und sonstigen Organisationen, Vereine und Vereinigungen, soweit nicht gewerbsmäßiger Art, die Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen durchführen, können das Spielmobil entleihen.
Die Betreuung und Aufsicht der Spielgeräte muss vom Entleiher sichergestellt sein.
Wie lange kann das Spielmobil entliehen werden?
Das Spielmobil kann für einzelne Tage, an Wochenenden (freitags bis sonntags) oder bei Ferienspielen jeweils montags bis freitags entliehen werden.
Was muss beim Transport des Spielmobils beachtet werden?
Das für den Transport des Spielmobils benötigte ziehende Fahrzeug ist vom Entleiher zu stellen. Für die Abholung des Spielmobils ist ein Fahrzeug, das mit Anhängerkupplung (7-poliger DIN-Stecker) ausgestattet ist und für mindestens 2.000 kg Anhängerlast (gebremst) zugelassen ist sowie eine Person, die den Anhänger ankuppeln kann und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, erforderlich.
Das Spielmobil muss in Heinsberg-Lieck abgeholt und auch dorthin zurückgebracht werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- schriftlicher Antrag (auch als Online-Antrag möglich)
- Vorlage der gültigen Fahrerlaubnis bei Abholung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Inanspruchnahme des Spielmobils ist eine Kaution in Höhe von 130,00 € zu hinterlegen.
Für die Benutzung des Spielmobils ist darüber hinaus folgende Gebühr je nach Nutzungsdauer zu entrichten:
für einen Tag 13,00 €
für ein Wochenende (freitags bis sonntags) 20,00 €
für eine Woche (montags bis freitags) 40,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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