Versteigerung - Anzeige
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
nicht angegeben
Die Versteigerungserlaubnis wird aufgrund eines formlosen Antrages erteilt.
Eine Internetversteigerung ist jedoch keine erlaubnispflichtige Versteigerung im Sinne der Gewerbeordnung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 361-ordnung@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes
- Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma, die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
- Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags (Notarvertrag)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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