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    elektronischer Aufenthaltstitel

    Hinweise für Lippstadt

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Um nach Deutschland einreisen zu dürfen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel, dass die Person einen Aufenthaltstitel besitzt (z.B. Visum), einen legitimen Aufenthaltszweck verfolgt und die Finanzierung gesichert ist.Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.Allgemeine VoraussetzungenWer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab. Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dassdie Passpflicht erfüllt wird, der Lebensunterhalt gesichert ist und die Einreisevorschriften beachtet wurden. Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (§ 53 - 55 des Aufenthaltsgesetz) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.Aufgrund gesetzlich geregelter Sachverhalte, zum Beispiel bei einigen Aufenthaltenaus humanitären Gründen oderzum Familiennachzugoder besonderer Umstände des Einzelfalles kann ausnahmsweise auf das Vorliegen einzelner Voraussetzungen verzichtet werden.Die Erteilung einiger Aufenthaltstitel wird zusätzlich davon abhängig gemacht, dassausreichender Wohnraum zur Verfügung steht,ein Integrationskurs gemacht wird oder worden ist oder,bestimmte sprachliche Voraussetzungen erfüllt werden.Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)Seit dem 01.09.2011 werden Aufenthaltstitel und einige andere aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse nicht mehr in den Pass "geklebt", sondern als "eigenständiges Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium" im Scheckkartenformat ausgestellt. Der eAT dokumentiert ausschließlich den aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die aufgrund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, müssen Sie keinen eAT beantragen. Sie müssen erst dann einen eAT beantragen, wennIhre Aufenthaltserlaubnis oder -karte abläuft oderSie nicht mehr im Besitz des Passes sind, in dem sich ein noch gültiger Aufenthaltstitel befindet und Sie einen neuen Pass erhalten haben oderSie die Aufenthaltserlaubnis oder -karte verloren haben

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen

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    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Sie erhalten den eAT nicht sofort, da er durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Bis zur Aushändigung dauert es erfahrungsgemäß drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger. Zur Abholung des eAT ist daher eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kann jemand bevollmächtigt werden.

    Kosten

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    Die anfallenden Gebühren erfahren Sie durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Aufenthaltstitel - Antrag auf Erteilung - Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach Aufenthaltsgesetz (deutsch, englisch, französisch, arabisch) Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Aufenthaltstitel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de