elektronischer AufenthaltstitelOnline erledigen

    elektronischer Aufenthaltstitel

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Der so genannte eAT ersetzt den bisherigen Aufenthaltstitel, der als Klebeetikett im Reisepass integriert wurde. Des Weiteren wird durch neue Sicherheitsmerkmale die Fälschungssicherheit gegenüber dem bisherigen Klebeetikett erhöht.

    Die technischen Ausgestaltungen des eAT sind mit denen des neuen Personalausweis vergleichbar. Auf einem kontaktlosen Chip werden personenbezogenen Daten, ein digitales biometrisches Lichtbild und Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem schafft eine integrierte Online-Ausweisfunktion die Möglichkeit, sich bei Internetdiensten elektronisch auszuweisen. Diese Funktion kann auf Wunsch ein- bzw. ausgeschaltet werden.

    Umtausch oder Übertragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eaT) ist nicht möglich, es erfolgt in diesen Fällen immer eine Neuausstellung.

    Gültigkeit der bisherige Aufenthaltstitel:
    Mit der Einführung des eAT müssen die "alten Etiketten" nicht gegen den neuen eAT ausgetauscht werden.
    Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren bleiben bis längstens 31. August 2021 gültig.

    Gültigkeit bei Ausstellung des neuen elektronischen Aufenthaltstitel:
    Die Gültigkeit des elektronischen Aufenthaltstitel richtet sich immer nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis und setzt zudem einen gültigen Pass voraus. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist die Karte selbst maximal 10 Jahre gültig.

    Ablauf der Antragstellung:
    Der elektronische Aufenthaltstitel wird im Kreditkartenformat ausgestellt. Auf dem Chip des eAT werden u. a. die Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild gespeichert.
    Daher müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich mit den notwendigen Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.

    Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels:
    Sie erhalten den eAT nicht sofort, da er durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Bis zur Aushändigung dauert es erfahrungsgemäß drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger.
    Nachdem der Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei in Berlin an die zuständige Ausländerbehörde übersandt wurde, muss der Antragsteller erneut persönlich bei der Behörde vorsprechen und seinen eAT abholen.
    Hierzu kann eine andere Person bevollmächtigt werden. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter muss eine Abholvollmacht, ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen und Ihren alten Aufenthaltstitel mitbringen.
    Bei Minderjährigen (bis zum 16. Lebensjahr) kann der gesetzliche Vertreter (Elternteil) den eAT abholen. Ab dem 16. Lebensjahr ist zu beachten, dass der gesetzliche Vertreter (Elternteil) nur bei Vorlage einer Abholvollmacht den eAT erhält.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_046a2ee65931a24432ff7e9bc05a9d73

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    - Reisepass oder Passersatzpapier mit bisherigem Aufenthaltstitel
    - ein biometrietaugliches Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Da die Herstellung des eAT erheblich teurer ist als das vorherige Verfahren gibt es seit dem 01.09.2011 eine Gebührenanhebung.

    Eine Gebührenübersicht finden Sie unter "Downloads".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de