elektronischer Aufenthaltstitel

    elektronischer Aufenthaltstitel

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Abholung ist mit vorher vereinbartem Termin in der Servicestelle möglich.

    ACHTUNG: Für die Abholung des eAT ist weiterhin eine Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erforderlich. Ebenfalls bei:

    • Personen, die neben einem eAT von der Ausländerbehörde auch einen elektronischen Reisepass (E-Pass) oder einen vorläufigen Reisepass erhalten (Reiseausweis für Ausländer [Farbe: grau], Reiseausweis für Flüchtlinge [Farbe: blau], Reiseausweis für Staatenlose [Farbe: blau]), müssen weiterhin einen Termin zwecks Abholung mit der Ausländerbehörde vereinbaren
    • In den Fällen, in denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich, da dieser Personenkreis in der Regel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wird

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6cf2adcb96d01828e4261e1ce4201418

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    EU- und Visaangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-43224

    E-Mail: servicestelle@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: abh@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Reisepass
    • Identitätskarte
    • Bundespersonalausweis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Produktion eines eAT liegt zwischen 7 und 35 Tagen.

    Der Antragsteller erhält bei Beantragung des Aufenthaltstitels eine Mitteilung. Diese Information ist sorgfältig aufzubewahren und bei Vorsprache vorzulegen. 
    ACHTUNG
    : Für die Abholung des eAT ist zwingend eine Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erforderlich.

    Sobald der Antragsteller den PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten hat, kann der eAT bei der Servicestelle abgeholt werden, sofern nicht erstmals ein Aufenthaltstitel erteilt worden ist oder gleichzeitig ein elektronischer Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass durch die Ausländerbehörde ausgestellt wird.

    In einigen wenigen Fällen, in denen der PIN-Brief zur Ausländerbehörde geliefert wird, werden die Antragsteller mit einem Terminvorschlag angeschrieben.

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweis zur Online-Ausweisfunktion:

    Der PIN-Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort wird zwischen der Beantragung und Abholung des eAT durch die Bundesdruckerei geliefert.

    Die Abholung des eAT ist nur dem Antragsteller selbst vorbehalten, insbesondere dann, wenn er die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels nutzen möchte.

    Ausnahmsweise kann der eAT auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. In diesem Fall muss diese Person eine Bevollmächtigung der Person vorlegen, für die der eAT abgeholt werden soll. Zudem muss die bevollmächtigte Person durch einen amtlichen Ausweis (Reisepass, Bundespersonalausweis) ihre Identität belegen.

    Zu beachten ist, dass der eAT in diesem Fall nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de