elektronischer Aufenthaltstitel
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die Abholung ist mit vorher vereinbartem Termin in der Servicestelle möglich.
ACHTUNG: Für die Abholung des eAT ist weiterhin eine Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erforderlich. Ebenfalls bei:
- Personen, die neben einem eAT von der Ausländerbehörde auch einen elektronischen Reisepass (E-Pass) oder einen vorläufigen Reisepass erhalten (Reiseausweis für Ausländer [Farbe: grau], Reiseausweis für Flüchtlinge [Farbe: blau], Reiseausweis für Staatenlose [Farbe: blau]), müssen weiterhin einen Termin zwecks Abholung mit der Ausländerbehörde vereinbaren
- In den Fällen, in denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich, da dieser Personenkreis in der Regel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wird
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Reisepass
- Identitätskarte
- Bundespersonalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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