elektronischer Aufenthaltstitel
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Online-Terminvereinbarung bei der Kommunalen Ausländerbehörde
Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) am 1. September 2011 wurden die bisherigen Aufenthaltstitel in Papierform (Klebeetiketten) abgelöst. Ziel war es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird im Kreditkartenformat produziert und besitzt einen kontaktlosen Chip, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Darüber hinaus eröffnet der eAT die Möglichkeit der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen durch einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur. Dies spart Zeit und Kosten.
Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden. Diese Nutzung ist erst ab dem Alter von 16 Jahren möglich.
Informationen zur Übertragung des Aufenthaltstitels finden Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Migration
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333
E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Fristen
Hinweise für Krefeld
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Krefeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert, sodass zwischen Beantragung und Aushändigung der Karte in der Regel vier Wochen liegen.
Achtung: Zurzeit leider erheblich erhöhte Bearbeitungszeit!
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Die Kartennutzungsdauer entspricht maximal der Gültigkeit des eingetragenen, dazugehörige Reisepasses oder Passersatz. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reisepass oder Passersatz beantragen und bei uns zwecks Verlängerung oder Übertragung Ihres Aufenthaltstitels vorsprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Downloads
- Willkommen in Deutschland
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld