Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0b15969d1343735fe71a5b8589495710

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.

    Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe-Nachweis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:

    • Leistungstest
    • Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    §§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

    Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de