Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste Hilfe-Nachweis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:
- Leistungstest
- Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
§§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Stemwede