Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

    • 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T
    • 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
    • 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
    • 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
    • 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
    • 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

    Wichtiger Hinweis: Für Führerscheinangelegenheiten kann der Fotoautomat im Rathaus nicht genutzt werden!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ffb13311f394995413ecb4c7dbcbc431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung

    Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung

    Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

    Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
    • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:

    Vorbesitz

    Erweiterung auf

    Gesamtgebühr

    S,M (AM), L

    AM, L,T

    43,90 €

    A1

    A, A2, B, BE

    43,90 €

    L, M (AM), T, S

    A1, A, A2, B, BE

    44,70 €

    Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

    Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 Euro zuzüglich 13,00 Euro für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu, sofern noch der rose oder graue Führerschein vorliegt.

     

    Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de