Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wer bereits einen Führerschein hat und die Fahrerlaubnis für eine weitere Klasse erwerben will, muss einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.
Einige Klassen können nur erworben werden, wenn bestimmte andere Klassen schon erteilt sind.
Für die Ersterteilung eines Bus- oder Lkw-Führerscheins ist ein Pkw-Führerschein (Klasse B) erforderlich.
Welche Klassen alleine oder nur im Anschluss an eine andere Klasse erworben werden können, ist dieser Übersicht über alle Führerscheinklassen zu entnehmen.
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Gültiger Pass oder Personalausweis im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs (über 9 Unterrichtseinheiten)
- Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung oder Umschreibung der Klasse(n)
Zusätzliche Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, und CE:
- Deutscher Führerschein
- Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D und DE:
- Deutscher Führerschein
- Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
- Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.
Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!
Kosten
Hinweise für Bielefeld
- 44,70 € für die Klassen A1, A2, A, B und BE
- 43,90 € für die Klassen AM, L, T
- 43,90 € für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld