Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wer bereits einen Führerschein hat und die Fahrerlaubnis für eine weitere Klasse erwerben will, muss einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

    Einige Klassen können nur erworben werden, wenn bestimmte andere Klassen schon erteilt sind.
    Für die Ersterteilung eines Bus- oder Lkw-Führerscheins ist ein Pkw-Führerschein (Klasse B) erforderlich.

    Welche Klassen alleine oder nur im Anschluss an eine andere Klasse erworben werden können, ist dieser Übersicht über alle Führerscheinklassen zu entnehmen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

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    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld


    Zusätzliche Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

    • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)


    Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, und CE:

    • Deutscher Führerschein
    • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
    • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)


    Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D und DE:

    • Deutscher Führerschein
    • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
    • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
    • Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    • 44,70 € für die Klassen A1, A2, A, B und BE
    • 43,90 € für die Klassen AM, L, T
    • 43,90 € für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Sie können bar und per girocard bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de